Die Planungsgrundlage wird in der Treppenformel zusammengefasst :
wobei :
- M die Schrittlänge ist,
- h die Stufenhöhe,
- g der Auftritt (Abstand von Stufenvorderkante zu Stufenvorderkante gemessen auf der Lauflinie).
Heutzutage haben Stufen eine Höhe von 17 cm und einen Auftritt von 28 cm. Die Schrittlänge beträgt üblicherweise 63 cm. Mit diesen Vorgaben liegt die Treppensteigung etwa bei 30°. Diese Standardwerte sind die Berechnungsgrundlage und beeinflussen die spätere Begehbarkeit der Treppe : steil, oder im Gegenteil "bequem" oder noch zulässig in öffentlichen Gebäuden.
Der Steigungswinkel gliedert die Treppen in folgende Aufteilung :
- A : Rampen (von 0 bis 24°)
- a : flache Rampe (bis 6°)
- b : normale Rampe (von 6 bis 10°)
- c : steile Rampe (von 10 bis 24°)
- B : Herkömmliche Treppen (von 24 bis 45°) der Höchstwert in öffentlichen Gebäuden ist 40° und in Wohngebäuden 45°. Der gängigste Wert (also der bequemste) liegt bei ungefähr 30°.
- C : Leitertreppen (von 45 bis 75°)
- D : Leitern (von 75 bis 90°)
Es ist anzumerken, dass die Begehbarkeit der Treppe für Gehbehinderte nicht nur von der Steigung und dem Auftritt, sondern auch von der Stufentiefe und dem Überstand der Treppenkante (Unterschneidung) abhängt: eine niedrige Stufenhöhe mit einer stark überstehenden Stufenvorderkante ist unabhängig vom Steigungswinkel auch keine gute Lösung.
Die Durchgangsbreite sollte mindestens 80 cm betragen. Für eine Treppe, die sich in einem Hauptdurchgang befindet, ist eine Breite von 1 m besser. Für noch mehr Komfort oder repräsentatives Aussehen sind 1,20 m bis 1,50 m ideal.
Es gibt vorgefertigte Treppen, die nur noch eingebaut werden müssen. Bei der Bauplanung für die Terrasse müsse[...]
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