Hallo Die Änderungsgenehmigung ermöglicht es, Änderungen an einer akzeptierten Genehmigung zu beantragen, aber in keinem Fall erlaubt sie es, die Meinung und die Forderungen des Architekten von Gebäuden in Frankreich zu ändern. Wenn Sie also eine Änderungsgenehmigung einreichen, wird diese von der ABF geprüft und logischerweise wieder umgerüstet. Es sei denn, die Unterschiede zu den ABF-Anforderungen sind geringfügig ? Sie haben nun zwei mögliche Ansätze : 1) Entweder Sie belassen es dabei, in der Hoffnung, dass Sie nicht überprüft oder gemeldet werden, 2) entweder machen Sie eine Verhandlungslösung für die ABF, die eine Chance auf Erfolg haben kann oder nicht... oder nicht. Aber Sie legen den Finger in die Wunde. Zu Ihrer Information: Diese Leute haben nicht den Ruf, sehr flexibel zu sein. Kurze Frage: Warum haben Sie die ABF-Anforderungen nicht erfüllt ?