Hallo, Mein Garten liegt unter Bäumen und ist auf dem PLU als nicht bebaubar angegeben, da es sich um ein Bachufer handelt. Ich wünschte immer noch, ich könnte dort einen Tisch und Stühle zum Essen aufstellen und dieses Wohnzimmer vor dem Regen und vor allem vor Vogelkot schützen, der in diesem Stadtzentrum zahlreich ist (Tauben unter anderem...). Wenn ich eine Holzkonstruktion (Pfosten, Pfetten und Dachsparren), die mit Pfählen befestigt und daher demontierbar ist und die ich mit einer Markise abdecke (das Interesse der Dachsparren besteht darin, die Leinwand so zu befestigen, dass der manchmal sehr starke Wind sie nicht wegträgt), gilt sie dann als Konstruktion? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bravo für Ihre sehr vollständige und argumentierte Webseite. Bruno Berbis