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Nivellierung von Fachwerkwänden

GAYOUS Jerome

Hallo, Ich habe eine Platte, die aus mehreren Modulen (Datei im Anhang) mit Nivellierunterschieden besteht, die ich mit der Laser-Nivellierwaage gemessen habe, wobei das Lineal auf den Schwellen in Höhe der Bolzen positioniert war, die Schwellen an Ort und Stelle waren und die Bolzen ohne Unterlegscheiben angezogen wurden. Die festgestellte Differenz zwischen den Hoch- und Tiefpunkten beträgt 2,4 cm. Mit dem Wissen, dass wir bei den Längen Variationen von weniger als 1 cm erhalten, außer auf einer Seite, wo sie um 2 cm abfällt. Gleichzeitig habe ich einige Schwerlastkeile von Prunier genommen, um es zu ebnen, die 4cm breit und 10cm lang n 2,3,4 und 5mm dick sind und die eine Oberfläche von 40 cm² oder 4dm² haben, also höher als die 1 dm², die ich in Foren gelesen habe ? So können wir uns von vornherein verkeilen, um die Schwellen auf einer Betonplatte auszugleichen. Ich habe mehrere Fragen zu dieser Nivellierung und ob sie strukturell möglich ist. Muss ich angesichts der Unterschiede in bestimmten Längen wirklich einen Keil einführen ? Wenn ich verkehre, muss ich die Schwellen auf die gleiche Höhe bringen (die höhere Verkeilungshöhen hat), oder sollte ich die Schwellen einfach nivellieren? Erfolgt die Verkeilung unter der Verankerungsschwelle und müssen sie auf beiden Seiten der Stifte und/oder unter den Bereichen, die Hohlräume bilden, angebracht werden? Oder erfolgt sie zwischen der Ankerplatte und der unteren Schwelle der Wand unter den Ständern für den Lastabwurf ? Oder auf beiden ? Gibt es eine Höhenbegrenzung, die eingehalten werden muss, um den Rückstand aufzuholen ? Im Moment habe ich alles auf 72 und 72,5 eingestellt, die Punkte bei 73 wurden um 5 mm niedriger gesetzt, damit die Niveaus übereinstimmen und um die Höhe der Unterlegscheibe zu begrenzen (Sie werden verstehen, wenn Sie sich die Umfrage ansehen), aber ich finde, dass dies eine Menge Unterlegscheibendicke ist. Und um den Rest der 72 bis 72,5, d.h. 5 mm, auszufüllen, dachte ich daran, zwischen die (...)
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